Bekanntmachung Neuerlass der Friedhofsgebührensatzung (FGS) des Marktes Pilsting

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 23.10.2023 den Neuerlass der Friedhofsgebührensatzung (FGS) des Marktes Pilsting beschlossen.
Am 01.01.2024 tritt die Friedhofsgebührensatzung in Kraft und die Satzung vom 31.12.1995 außer Kraft.
Die Satzung liegt in der Zeit vom 10.11.2023 bis einschließlich 27.11.2023 zur Einsichtnahme im Rathaus, Zimmer Nr. 103, Marktplatz 23, 94431 Pilsting aus.
Darüber hinaus kann die Satzung in der jeweils gültigen Form während der gesamten Dauer ihrer Gültigkeit zu den üblichen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Pilsting eingesehen werden.
Pilsting, 09.11.2023
Markt Pilsting
Martin Hiergeist
Erster Bürgermeister