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Montag 08:00 - 12:00
Dienstag 08:00 - 12:00 und 13:30 - 16:30
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Gewerbebetrieb; Beantragung der Fortführung durch eine Stellvertretung
Sie können im Anschluss an eine Gewerbeuntersagung die Fortführung eines Gewerbebetriebs durch eine stellvertretende Person beantragen.
Stand: 10.10.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)