Haushaltssatzung des Marktes Pilsting Landkreis Dingolfing – Landau für das Haushaltsjahr 2010
Aufgrund Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Pilsting folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird hiermit festgesetzt; er schließt im
Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 7.425.200,-- €
und im
Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 4.220.600,-- €
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind in Höhe von 1.490.000,-- € vorgesehen
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke (A) - 340 v.H.
b) für die übrigen Grundstücke (B) 340 v.H.
2. Gewerbesteuer 340 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.000.000,-- € festgesetzt.
§ 6
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2010 in Kraft.
Markt Pilsting:
Josef Hopfensperger 1. Bürgermeister